Tuesday, February 7, 2023
  • Bitcoin
  • Blockchain
  • NFT
  • Aktienmarkt
  • Fintech
  • DeFi
  • Metaverse
  • Märkte
  • Ethereum
  • Mining
  • Analyse
  • Events
  • Podcasts
FinTecho
Advertisement
  • Heimat
  • kryptowaehrungen
    • Altcoins
    • Bitcoin
    • Ethereum
    • Stablecoin
  • Investitionen
    • DeFi
    • Analyse
    • Märkte
    • Mining
    • Staking
    • Wertpapiere
  • Technologie
    • Blockchain
    • Metaverse
    • Sicherheit
  • NFT
  • Fintech
  • Märkte
    • Aktienmarkt
    • Devisen
    • Rohstoffe
    • Edelmetalle
  • Politik
    • CBDC
    • Regierungen
    • Regulierung
    • Steuer
  • Szene
    • Events
    • Funding
    • Insights
    • Unternehmen
    • Wissen
  • Podcasts
No Result
View All Result
  • Heimat
  • kryptowaehrungen
    • Altcoins
    • Bitcoin
    • Ethereum
    • Stablecoin
  • Investitionen
    • DeFi
    • Analyse
    • Märkte
    • Mining
    • Staking
    • Wertpapiere
  • Technologie
    • Blockchain
    • Metaverse
    • Sicherheit
  • NFT
  • Fintech
  • Märkte
    • Aktienmarkt
    • Devisen
    • Rohstoffe
    • Edelmetalle
  • Politik
    • CBDC
    • Regierungen
    • Regulierung
    • Steuer
  • Szene
    • Events
    • Funding
    • Insights
    • Unternehmen
    • Wissen
  • Podcasts
No Result
View All Result
FinTecho
No Result
View All Result

Erlaubnispflicht bei systematischer Internalisierung mit Kryptowerten

by FinTecho
July 3, 2022
in Regulierung
Reading Time: 3 mins read
A A
0
Home Politik Regulierung
Share on FacebookShare on Twitter


Dieser Artikel ist zuerst auf dem Fin Law Blog erschienen.

Wer in Deutschland professionell mit Kryptowerten auf eigene Rechnung Handel treibt, benötigt dafür in vielen Konstellationen eine Erlaubnis der BaFin zum Betrieb des Eigenhandels. Der Eigenhandel kann nach deutschem Aufsichtsrecht in vier verschiedenen Konstellationen vorliegen. Das sogenannte Market Making liegt beispielsweise vor, wenn ein Unternehmen an regulierten Finanzmärkten unter Einsatz eigenen Kapitals zu selbst gestellten Preisen für eigene Rechnung kontinuierlich den An- und Verkauf von Kryptowerten anbietet. Eröffnet beziehungsweise erleichtert ein Dienstleister durch ein Handelsangebot in Bezug auf Kryptowerte seinen Kunden einen Zugang zum Handel mit Kryptowerten, kann diese Dienstleistung ebenfalls als Eigenhandel erlaubnispflichtig sein.

Weniger verbreitet im Kryptohandel ist die Anwendung von hochfrequenten algorithmischen Handelstechniken an organisierten Handelsplätzen, die ebenfalls dazu führen kann, dass ein entsprechendes Unternehmen eine Zulassung als Eigenhändler benötigt. Schließlich gibt es für den Bereich des sogenannte Over-the-Counter-Handels (OTC-Handel) die Eigenhandelsvariante der systematischen Internalisierung. Sie kann erfüllt sein, wenn ein Anbieter häufig organisiert und systematisch Handel mit Kunden für eigene Rechnung in erheblichem Umfang außerhalb eines organisierten Marktes oder multilateralen Handelssystems betreibt. Auch die systematische Internalisierung bezieht sich auf Finanzinstrumente und damit grundsätzlich auch auf Kryptowerte. Dennoch ist fraglich, ob die systematische Internalisierung auch beim Handel mit Kryptowerten erfüllt werden kann.

Lest auch

Nur Schwergewichte des OTC-Handels sollen reguliert werden

Der OTC-Handel zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er außerhalb von streng regulierten und beaufsichtigten Börsen stattfindet. Da es hier eine Vielzahl von Beteiligten gibt, die teilweise Finanzinstrumente in eher geringen Mengen handeln, sind nicht alle Akteure des OTC-Handels aufsichtswürdig. Das Gesetz schreibt deshalb gewisse Schwellenwerte vor, die durch Anbieter von OTC-Finanzinstrumenten überschritten werden müssen, um als systematischer Internalisierer gelten zu können. Ob der Handel eines Anbieters etwa einen erheblichen Umfang im Sinne des Eigenhandelstatbestands hat, bemisst sich entweder nach dem Anteil des OTC-Handels an dem Gesamthandelsvolumen des Anbieters in einem betreffenden Finanzinstrument oder nach dem Verhältnis seines OTC-Handels zum Gesamthandelsvolumen in einem bestimmten Finanzinstrument in der Europäischen Union.

Diese Hürde kann auch bei OTC-Handel mit Kryptowerten von Anbietern genommen werden. Weiter schreibt das Gesetz aber vor, dass die systematische Internalisierung erst dann erfüllt sein kann, wenn die in den Art. 12 bis 17 der EU-Verordnung Nr. 2017/565 über organisatorische Anforderungen an Wertpapierfirmen bestimmten Obergrenzen für häufigen systemischen Handel und erheblichen Handelsumfang überschritten sind. Die EU-Verordnung kennt jedoch den nur auf nationaler Ebene regulierten Begriff des Kryptowertes nicht und legt nur für die nach der europäischen MiFID-Regulierung anerkannten Kategorien von Finanzinstrumenten Obergrenzen fest. Zu Kryptowerten hingegen finden sich keine Regelungen in der Verordnung. Die vom deutschen Aufsichtsrecht aufgestellte Tatbestandsvoraussetzung, dass die Obergrenzen nach der EU-Verordnung Nr. 2017/565 überschritten werden müssen, kann daher im Fall des Handels mit Kryptowerten nicht erfüllt werden.

Kann es eine erlaubnispflichtige systematische Internalisierung mit Kryptowerten geben?

Das Fehlen von Obergrenzen zum OTC-Handel mit Kryptowerten in der EU-Verordnung Nr. 2017/565 könnte als Argument angeführt werden, dass der Tatbestand der systematischen Internalisierung im Sinne des deutschen Aufsichtsrechts in diesem Bereich nicht erfüllt werden kann. Ebenso könnte aber argumentiert werden, dass die Anforderung der Überschreitung der Obergrenzen der EU-Verordnung im Fall von Kryptowerten entfallen muss, weil es keine einschlägigen Regelungen gibt. In letzterem Fall wäre jedoch die Reichweite der Begriffe des häufigen systemischen Handels und des erheblichen Handelsumfangs im OTC-Handel mit Kryptowerten überhaupt nicht abgrenzbar.

In Anbetracht dieser rechtlichen Unsicherheit wäre eine Auslegungsentscheidung der BaFin erforderlich und hilfreich. Zwar werden die meisten Anbieter, für die die Frage relevant wird, ohnehin den Eigenhandel als Dienstleistung für andere betreiben und damit erlaubnispflichtig sein. Dennoch wäre eine aufsichtsrechtliche Einordnung als systematischer Internalisierer mit weiteren aufsichtsrechtlichen Pflichten für das betroffene Unternehmen verbunden, weshalb eine allgemeingültige Klärung der Rechtsfrage begrüßenswert wäre. Um Rechtsunsicherheiten zu umgehen, können Betroffene sich allenfalls freiwillig den Regeln für systematische Internalisierer unterwerfen und einen entsprechenden Zulassungsantrag bei der BaFin stellen.

Du möchtest Ethereum (ETH) kaufen?

Das ist unter anderem via eToro möglich. eToro bietet Investoren, von Anfängern bis zu Experten, ein umfassendes Krypto-Trading-Erlebnis auf einer leistungsstarken und dabei benutzerfreundlichen Plattform. Wir haben eToro unter die Lupe genommen.

Zum eToro Test



Source link

Tags: beiErlaubnispflichtInternalisierungKryptowertenmitsystematischer
Previous Post

FTX plant Übernahme von BlockFi für insgesamt 680 Millionen US-Dollar

Next Post

Top 10 der geschäftskritischen Metaverse-Marketing-Trends für 2022

Related Posts

Regulierung

Trotz Verbot: Führt China Krypto-Steuern ein?

by FinTecho
February 1, 2023
Regulierung

Passporting von Krypto-Dienstleistungen nach MiCA

by FinTecho
January 29, 2023
Regulierung

Neuer EU-Vorstoß: Kommen bald einheitliche Krypto-Steuern?

by FinTecho
January 25, 2023
Regulierung

Was sind sie und wie sind sie in Deutschland reguliert

by FinTecho
January 22, 2023
Regulierung

Der E-Gold-Token für MiCAR

by FinTecho
January 15, 2023
Next Post

Top 10 der geschäftskritischen Metaverse-Marketing-Trends für 2022

EU beschließt Krypto-Regelwerk für Bitcoin, NFTs und Co.

Leave a Reply Cancel reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *

  • Trending
  • Comments
  • Latest

Die Disney-Aktionäre werden auf der Jahresversammlung am 3. April über Peltz abstimmen

February 7, 2023

Menschen, Kommunikation und Fintech-Innovation: Greg Palmer im Banking on Digital Growth Podcast

February 6, 2023

Analyst prognostiziert erweiterte Rallyes für Shiba Inu, Avalanche, Fantom und ein weiteres Krypto-Asset

February 6, 2023

DCG-Gläubigerpakt mit Plan zum Verkauf der Genesis-Handelseinheit im Rahmen der Insolvenz aufgedeckt

February 6, 2023

Dollaranstieg und ungleichmäßige Risikotrends verstärken USDMXN, USDHKD, USDINR und USDTRY

February 6, 2023

StarkWare arbeitet mit Chainlink | zusammen Blockchain-Neuigkeiten

February 6, 2023
Facebook Twitter LinkedIn Tumblr RSS
FinTecho

Finden Sie die neuesten Nachrichten und Updates zu Kryptowährung, Aktien, FinTech und technischer Analyse aus vertrauenswürdigen Quellen.

No Result
View All Result

KATEGORIEN

  • Aktienmarkt
  • Altcoins
  • Analyse
  • Bitcoin
  • Blockchain
  • CBDC
  • DeFi
  • Devisen
  • Edelmetalle
  • Ethereum
  • Events
  • Fintech
  • Insights
  • Märkte
  • Metaverse
  • Mining
  • NFT
  • Podcasts
  • Regierungen
  • Regulierung
  • Rohstoffe
  • Sicherheit
  • Stablecoin
  • Staking
  • Steuer
  • Unternehmen
  • Wertpapiere
  • Wissen

SEITENVERZEICHNIS

  • Heimat
  • Disclaimer
  • Privacy Policy
  • DMCA
  • Cookie Privacy Policy
  • Terms and Conditions
  • Contact us

Urheberrechte © 2022 "FinTecho.
"FinTecho ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Seiten.

No Result
View All Result
  • Heimat
  • kryptowaehrungen
    • Altcoins
    • Bitcoin
    • Ethereum
    • Stablecoin
  • Investitionen
    • DeFi
    • Analyse
    • Märkte
    • Mining
    • Staking
    • Wertpapiere
  • Technologie
    • Blockchain
    • Metaverse
    • Sicherheit
  • NFT
  • Fintech
  • Märkte
    • Aktienmarkt
    • Devisen
    • Rohstoffe
    • Edelmetalle
  • Politik
    • CBDC
    • Regierungen
    • Regulierung
    • Steuer
  • Szene
    • Events
    • Funding
    • Insights
    • Unternehmen
    • Wissen
  • Podcasts

Urheberrechte © 2022 "FinTecho.
"FinTecho ist nicht verantwortlich für die Inhalte externer Seiten.